Registrierung in St.Petersburg
Registrierung des Reisepasses

Hinweise für Deutsche



Deutsche und andere Ausländer müssen ihren Reisepaß gemäß dem russischen Ausländerrecht innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft am russischen Reiseziel
"registrieren" lassen. Bei dieser Frist werden offizielle Feiertage und Wochenenden nicht mitgezählt.

Was ist die "Registrierung"?

Bei der Registrierung wird Ihr Reisepaß mit einem kleinen rechteckigen Stempel versehen, in dem der Zeitraum der Registrierung eingetragen wird. Der Registrierungsstempel ist etwas anderes als der Einreisestempel, der schon bei der Einreise in die Russische Föderation von den Beamten der Paßkontrolle in Ihren Reisepaß gestempelt wird.

Welche Stelle registriert den Reisepaß?

Die Registrierung nehmen grundsätzlich die
Paß- und Visadienste (russisch: 'passportno-'wisowaja 'sluschba"/ - )
der Rajons (= Stadtteile) von St. Petersburg vor. Die Paß- und Visadienste sind oft noch unter ihrer ehemaligen Bezeichnung "OWIR" bekannt. Ausnahme:
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in einem größeren Hotel untergebracht sind, wird das Hotel die Registrierung für Sie erledigen. Einige Hotels dürfen sogar selbst Registrierungsstempel anbringen, wenn Sie dort Gast sind.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts allerdings in einem Hotel untergebracht sind, das Ihnen die Prozedur der Registrierung nicht abnimmt, müssen Sie sich selbstständig um die Registrierung kümmern.

Wo sind die Paß- und Visadienste?
Was muß dort vorgelegt werden?

Sie lassen Ihren Reisepaß beim Paß- und Visadienst des Rajons, in dem die einladende Organisation ihren Sitz hat bzw. in dem die einladende Person wohnt, registrieren. Der Name dieser einladenden Organisation/Person ist in Ihrem russischen Visum bei Nr. 13 eingetragen. Zur Registrierung muß entweder ein Vertreter der einladenden Organisation bzw. die einladende Person Sie begleiten oder Ihnen einen Bestätigungsbrief zur Vorlage beim Paß- und Visadienst mitgeben.

Beispiel 1: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts bei Bekannten/Freunden/Verwandten leben und diese Sie eingeladen haben, lassen Sie Ihren Reisepaß beim Paß- und Visadienst in dem Rajon, in dem die Wohnung sich befindet, registrieren.

Beispiel 2: Wenn Sie als Student in der Russischen Föderation sind, lassen Sie den Reisepaß in dem Rajon, in dem Sie leben, registrieren. Viele Universitäten helfen ihren Studenten dabei.

Häufig ist im Visum zwar eine einladende Organisation/Person eingetragen, jedoch ist deren Adresse nicht auf Anhieb erkennbar. In diesem Fall, sollten Sie sich zunächst Ihren Reisepaß genau ansehen: denn oft heften deutsche Reisebüros einen Zettel hinten in den Reisepaß. Darauf ist die vollständige Adresse der einladenden Organisation vermerkt, an die Sie sich wenden können (z.B. Firma oder Partnerreisebüro in Rußland).
Falls sich in Ihrem Reisepaß kein solcher Adresszettel befindet, läßt sich die Adresse oft durch einen Blick in die Gelben Seiten" (Telefonbuch) oder einen Anruf in dem deutschen Reisebüro, welches die Visabeantragung in Deutschland für Sie erledigt hat, klären.
Wenn in Ihrem Visum allerdings überhaupt keine einladende Organisation/Person eingetragen ist, lassen Sie selbst Ihren Reisepaß in dem Rajon registrieren, in dem Sie leben: Begleitung oder Bestätigungsschreiben sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Adressen der Paß- und Visadienste:

Admiraltejskij Rajon
Uliza Sadowaja Nr. 55-57 Tel. 310-74-21, 110-60-87 Metro: Sadowaja

Frunzenskij Rajon
Obwodnogo kan. nab. Nr. 48 Tel. 166-46-43, 167-13-03 Metro: Ligowski Prospekt

Kalininskij Rajon
Mineralnaja Uliza Nr. 3Tel. 540-39-87, 540-39-61, 540-02-02, 540-41-18Metro: Ploschad Lenina

Kirowskij Rajon
Awtowskaja Uliza Nr. 22 Tel. 183-44-14, 183-44-14 Metro: Awtowo

Krasnogwardejskij Rajon
Zanewskij Prospekt Nr. 25 Tel. 528-67-67 Metro: Nowotscherkassaja

Krasnoselskij Rajon
Awangardnaja Uliza Nr. 35 Tel. 136-89-06, 135-84-31, 135-84-31 Metro: Prospekt Weteranow

Moskowskij Rajon
Blagodatnaja Uliza Nr. 34 Tel. 388-18-27 Metro: Elektrosila

Newskij Rajon
Sedowa Uliza Nr. 83Tel. 262-20-70, 262-68-57, 262-76-28 Metro: Elisarowskaja

Petrogradskij Rajon
Grota Uliza Nr. 1/3Tel. 230-83-60, 230-49-34, 230-98-85 Metro: Petrogradskaja

Primorskij Rajon
Sawushkina uliza Nr. 83Tel. 430-15-09, 315-79-36, 315-79-36 (keine Metro) Tram 2,31,48

Tsentralnij Rajon
Krylowa per. Nr. 5Tel. 310-75-43, 311-45-13 Metro: Gostini Dwor

Wasileoostrovskij Rajon
19-te Linia Nr. 12 aTel. 321-75-24, 321-95-23 Metro: Wasileoostrowskaja

Wyborgskij Rajon
Lesnoj prosp. Nr. 20Tel. 542-21-72Metro: Wyborgskaja

Leitung der Paß- und Visadienste für St. Petersburg und das Leningrader Gebiet - Abteilung für Visa und Erlaubnisse
Uliza Tschaikowskogo Nr. 24 (im 4. Stock die rechte Tür),Tel. 278-36-49, 272-64-37, 272-64-37Metro: Tschernischewskaja

Wie verhält es sich bei einem Ortswechsel?
Wenn Sie innerhalb Rußlands an verschiedene Orte reisen, sollten Sie Ihren Reisepaß an jedem neuen Ort bei Ankunft registrieren lassen: entweder im Hotel oder bei der Innenbehörde (auch außerhalb von St. Petersburg meist Paß- und Visadienst genannt).

Mögliche Probleme:
Es kommt vor, daß der Paß- und Visadienst in St. Petersburg die Registrierung nicht vornehmen kann. Der Grund dafür ist meistens, daß im russischen Visum eine einladende Organisation vermerkt ist, die sich nicht in St. Petersburg befindet und auch keine Niederlassung in St. Petersburg hat. Infolgedessen ist die gemäß russischen Vorschriften unbedingt erforderliche Vorsprache der einladenden Organisation bzw. die Vorlage eines Bestätigungsschreibens der einladenden Organisation nicht möglich - und die Registrierung kann vom Paß- und Visadienst nicht vorgenommen werden.

Das Generalkonsulat kann keinen Einfluß auf den Paß- und Visadienst oder Hotels nehmen, wenn die Registrierung nach russischen Gesetzen vorschriftsgemäß abgelehnt wird.
Eine ersatzweise Registrierung durch das Generalkonsulat ist nicht möglich.
Falls Sie von russischer Seite (z.B. bei der Paßkontrolle bei der Ausreise aus Rußland) auf das Fehlen der Registrierung angesprochen werden, erklären Sie, weshalb diese nicht erfolgen konnte und welche Anstrengungen Sie unternommen haben. Es ist keine Seltenheit, daß Registrierungen nicht vorgenommen werden können.
Das Generalkonsulat rät dennoch dringend, der Pflicht zur Registrierung nachzukommen.
Eine fehlende Registrierung kann erfahrungsgemäß insofern zu Prolemen führen,
als ·
Sie bei der Ausreise aus Rußland eventuell eine Strafgebühr bezahlen müssen; ·einige Hotels in St. Petersburg keine Zimmer an Reisende vermieten, die sich erst nach Ablauf der Drei-Tage-Frist ohne Registrierung an das Hotel wenden (Achtung: einige Hotels zählen bei der Berechnung der Drei-Tage-Frist auch Wochenende und Feiertage dazu!); ·
einige Banken in St. Petersburg Geldüberweisungen an Reisende ohne Registrierung nicht auszahlen.

(Dieses Merkblatt wurde mit Sorgfalt erstellt, ist jedoch unverbindlich. Verbindliche Auskunft zu russischem Recht können und dürfen nur die zuständigen russischen Behörden geben. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die Konsularbeamten des Generalkonsulats wenden.)



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http://www.deutschesgeneralkonsulat-stpetersburg.ru/de/informationen/registrierung.html
Quelle