Um russische Staatsbuerger nach Deutschland einzuladen, muessen Sie bei Ihrer eigenen Meldestelle oder Ihrem Einwohnermeldeamt (LABO) eine
Verpflichtungserklaerung nach §§ 66,67,68 des Auslaendergestzes
abgeben, d.h. Sie muessen sich verpflichten, alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und einer eventuellen Ausweisung des Auslaenders dem Deutschen Staat entstehenden Kosten zu erstatten.
Sofern durch oder während des Aufenthalts der eingeladenen Person öffentliche Gelder für diese Person aufgewendet werden, können die die Aufwendungen zahlenden öffentlichen Stellen von der Person, die die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese Aufwendungen zurückfordern. Folgende Kosten sind denkbar:
Lebensunterhalt
Unterbringung
Behandlung im Krankheitsfall (Medikamente, Arzt, Operation)
Pflegekosten
Abschiebung
Aus der Verpflichtungserklärung wird vollstreckt für die Zeit der legalen Aufenthalts (Gültigkeit des Visums) und des sich ggf. anschließenden illegalen Aufenthalts bis zur Ausreise.
Das Verfahren ist bundeseinheitlich.
Sie benoetigen alle persoenlichen Daten des Einzuladenden, auch die Reisepassnummer und muessen angeben, fuer welchen Zeitraum Sie ihn einladen .
Diese Verpflichtungserklaerung muessen Sie mit 25 Euro bezahlen und sie dann per Post dem Auslaender zuschicken (oder besser noch jemandem mitgeben, der sie nach Russland bringt), der sie dem Deutschen Konsulat zwecks Beantragung des Visums im Original und Kopie vorlegen muss.
Kalkulieren Sie bitte die noetige Bearbeitungszeit der Konsulate mit ein (von ein paar Tagen bis hin zu einem Monat).
NEU: Bonitaetspruefung des Einladenden, d.h. ich als Einladender muss nachweisen (per Verdienstbescheinigung oder anders), dass ich bei
einem Einzuladenden mtl. mind. 587 Euro netto habe,
bei zwei Einzuladenden 821 Euro,
bei drei Personen 1055 Euro.
Der Einlader darf nicht Sozialhilfeempfänger sein.
Die Einladung gilt fuer max. 90 Tage im Kalenderhalbjahr!
Aber die endgueltige Entscheidung ueber die Dauer trifft das Deutsche Konsulat, dem die Verpflichtungserklaerung vorgelegt werden muss.
Die Kosten fuer eine Einladung betragen 20 Euro.
Ein Ehepaar kann mit einer Einladung eingeladen werden, also auch 20 Euro insgesamt.
Ausländische Staatsangehörige müssen als Einlader im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein!
In Berlin befindet sich das LABO
Friedrichstr. 219 (2. OG rechts)
Neue Telefonnummer 90269 2000, unter der ein Termin zur Vermeidung der Wartezeiten vereinbart werden kann.
Schengen-Visa
Für kurzfristige Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu neunzig Tagen werden sogenannte "Schengen-Visa" erteilt. Diese sind für den erteilten Zeitraum für Reisen in folgende Staaten gültig:
Österreich Belgien Deutschland
Griechenland Dänemark Island
Spanien Italien Luxemburg
Niederlande Norwegen Portugal
Finnland Frankreich Schweden
Die Deutsche Botschaft in Moskau teilt mit:
Wer in Ekaterinburg oder Kaliningrad lebt, muss nicht nach Moskau zum Visum beantragen.
Für die Städte Ekaterinburg und Kaliningrad existiere ein Kurierdienst:
Man kann, wenn man als Russe ein Schengener Visum will, vor Ort alle Formulare erhalten, abgeben und bekomme auch seinen Pass zugestellt.